16. April 2024

Alle in Deckung – es regnet Geld!

Über die unglaubliche Tatsache, dass Milliarden an Fördergeldern einfach liegenbleiben

Könnt ihr euch allen Ernstes vorstellen, dass euch jemand Geld schenken will und ihr das Angebot einfach ignoriert? Leider ist das im Bereich von Fördergeldern an der Tagesordnung: Wenn man die Kombination „fördergelder + nicht + abgerufen“ googelt, bekommt man 76.000 Treffer. Schaut man sich nur die ersten Zeilen in der Trefferliste an, so scheint die Problematik oft die Gleiche: Nicht selten scheint die Antragsstellung zu kompliziert oder es steht kein bzw. nur unkundiges Personal zur Verfügung.

Was haben wir davon?

Was hat das alles mit unserem Hobby zu tun? Für das aktuelle Projekt zur Förderung von Sportstätten stehen 2020 rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
 
Ein Ausnahme-Jahr erfordert Ausnahme-Entscheidungen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.“

Und jetzt kommt der Knaller:

Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung erfolgt die Förderung zu einem Fördersatz in Höhe von 90 % (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %).

Für das Programmjahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Programms I“ beschlossen, den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen, so dass sich der Landesanteil auf 25 % erhöht.

Das heißt im Klartext:

Die Förderung im „Investitionspakt Sportstättenförderung“ erfolgt für eine Antragstellung
– 2020 in Höhe von 100 % (das steht da wirklich, kein Joke!),
– für das Jahr 2021 in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zeit rennt…

Förderanträge für den Investitionspakt 2020 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.
Wichtiger Hinweis: In das Programmjahr 2020 können aufgrund der erforderlichen Mittelbindungen in diesem Jahr nur Anträge aufgenommen werden, deren Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die einen schnellen Baubeginn der Maßnahme erwarten lassen.
Förderanträge für den Investitionspakt 2021 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2021 zu stellen.

Sollte eure Stadt dieses Förderprogramm bisher „aus Versehen“ ignoriert haben, dann geht jetzt schnell raus und macht Alarm. Sonst stehen auch diese Gelder bald auf der o.a. Liste. Und wenn ihr wissen wollt, wer solche tollen Sachen auch baulich umsetzen kann, schaut auf unsere Seite How to…



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